Sprechen Sie mit uns.
Ob nach einem Unfall, bei einem Bußgeldbescheid oder einer Frage zum Führerschein, wir sind für Sie da und antworten schnell.

So einfach starten Sie.
Drei Schritte, klar erklärt. Die komplette Abwicklung ist bundesweit und ohne Kanzleibesuch möglich.
- Melden Sie sichRufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen.
- Erste EinschätzungWir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen klar und verständlich, wie die Aussichten stehen und was zu tun ist.
- Wir übernehmenAb dann kümmern wir uns um Kommunikation, Fristen und die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir sind für Sie erreichbar.
Rufen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.
Abwicklung komplett ohne Kanzleibesuch möglich.
So erreichen Sie uns
- Telefon06821 20735 10Fax 06821 20735 20
- E-Mailinfo@radirekt.deschadenservice@radirekt.de (Schäden)
- AdresseBoxbergweg 1, 66538 NeunkirchenRoutenplaner öffnen
- ÖffnungszeitenMo.-Fr. 09:00-16:00 Uhr · Sa. & So. geschlossen
Kanzlei, Ablauf & Kosten.
Die wichtigsten Antworten zu Erstberatung, Terminen, Unterlagen und Kosten.
Vertreten Sie Mandanten auch bundesweit?
Die RAdirekt vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Viele verkehrsrechtliche Angelegenheiten lassen sich problemlos telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz bearbeiten. Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist häufig nicht erforderlich.
Wie läuft die Erstberatung ab?
In der Erstberatung schildern Sie Ihren Fall. Anschließend erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung, Informationen über die Erfolgsaussichten und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Wie schnell erhalte ich einen Termin?
In dringenden Fällen bemühen wir uns um eine kurzfristige Terminvergabe, häufig noch am selben oder am nächsten Werktag.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Hilfreich sind insbesondere:
- Unfallbericht
- Polizeiliche Unterlagen
- Schriftverkehr mit Versicherungen
- Gutachten
- Fotos
- Bußgeldbescheid oder Anhörung
- Führerschein und Fahrzeugschein (je nach Fall)
Vertreten Sie auch Unternehmen und Fuhrparks?
Ja. Wir beraten und vertreten auch Unternehmen, Selbstständige sowie Fuhrparkbetreiber in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Was kostet die Beauftragung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, entstehen Mandanten häufig keine oder nur geringe eigene Kosten.